Sexuelle Identität ins Grundgesetz
„Ich bin nicht Kanzler der Schwulen“ mit diesen Worten wehrte Bundeskanzler Helmut Schmidt 1980 die Streichung des §175 ab. Dieser Paragraph verbot den Sex zwischen einem Mann über 18 Jahren und einem Mann unter 18 Jahren. Bis 1969 verbot er schwule Liebe generell. Mehr als 100.000 Menschen wurden in der Bundesrepublik strafrechtlich verfolgt. Erst 1994 wurde er aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Diese dunklen Jahre der Verfolgung sind vorbei. Dennoch: auf deutschen Schulhöfen ist „schwul“ das gebräuchlichste Schimpfwort und Diskriminierungen am Arbeitsplatz sind alltäglich.
Am 29. Januar 2010 geschah etwas Ungewöhnliches. Die Oppositionsparteien DIE LINKE, die Grünen und die SPD legten einen gleichlautenden Gesetzentwurf zur Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ in den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes in Artikel 3 vor. Sie folgten einer Initiative des Lesben‑ und Schwulenverbandes, der sich zahlreiche Prominente anschlossen, wie z.B. der Präsident des Deutschen Fußballverbandes Theo Zwanziger (CSU-Mitglied). Auch die Bundesländer Berlin, Hamburg, Bremen und Brandenburg brachten daraufhin diese Initiative in den Bundesrat ein.
»Die Grundgesetzänderung würde somit auch eine Rechtsnorm setzen«
Die Grundgesetzänderung verfolgt das Ziel, eine Rechtsnorm zu setzen und ein gesellschaftliches Signal zu geben. In Thüringen „dürfen“ Lesben und Schwule ihre Partnerschaft beim Ordnungsamt schließen. Also im Anzug oder Brautkleid in einer Schlange mit Parksündern. Doch da in Thüringen das Benachteiligungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung steht, erwirkte DIE LINKE ein Normenkontrollverfahren beim Verfassungsgericht. Dies zeigt: Die Grundgesetzänderung würde somit auch eine Rechtsnorm setzen, die zumindest die Möglichkeit eröffnet Diskriminierung juristisch zu beenden.
»Sie argumentieren mit einem „schlanken Grundgesetz“.«
CDU und FDP sperren sich im Bundestag dagegen. Sie argumentieren mit einem „schlanken Grundgesetz“. Aber laut Koalitionsvertrag haben sie vereinbart, den Schutz der deutschen Sprache im Grundgesetz zu schützen. Wir dürfen gespannt sein, welche Scheinargumente ihnen in der 2./3. Lesung im Bundestag einfallen werden. LINKE, SPD und Grüne wollen es jedenfalls genau wissen, sie beantragten eine mündliche Anhörung.
Dr. Barbara Höll, Bodo Niendel
Bild von Sebastian Bergmann@flickr
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