Der Kontrolle durch die Justiz entzogen
Ein Kommentar zum Gesetz für Internetsperren von Jörn Wunderlich, MdB
Nun ist es doch soweit gekommen, Bundespräsident Köhler hat das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz, welches als Gesetz für Internetsperren bekannt ist, doch unterschrieben.
Die Regierung führte in dem Zusammenhang aus, dass sie aufgrund dieses Gesetzes Sperren nicht verhängen wolle, sondern lediglich Internetseiten löschen, bis man zu einem neuen Löschgesetz käme.
»Das Gesetz allerdings bringt zur Bekämpfung von Kinderpornografie tatsächlich nichts«
Da stellt sich schon die Frage, warum dieses Gesetz zu Wahlkampfzeiten mit einer höchst brisanten Begründung durch den Bundestag gepeitscht werden musste. Ursula von der Leyen war ja in der Debatte um dieses Gesetz geradezu hysterisch. Nun scheint es zur Bekämpfung von Kinderpornographie der Regierung doch nicht mehr so wichtig und notwendig zu sein, wie sie es anfangs vorgab. Das Gesetz allerdings bringt zur Bekämpfung von Kinderpornografie tatsächlich nichts, ein Löschen von Seiten ist aufgrund bestehender Rechtslage schon heute möglich. In der Regel reagieren angeschrieben Provider sofort, wenn ihnen Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt gemeldet werden und löschen diese. Dieses Gesetz diente und dient lediglich dazu, die polizeilichen Strukturen zu schaffen, um ohne rechtsstaatliche und richterliche Kontrolle das Internet kontrollieren und zensieren zu können.
»Da werden also Gesetze verabschiedet, um sie dann nicht anzuwenden.«
Das die Regierung jetzt vorgibt, das Gesetz nicht entsprechend s
einer Zielstellung anwenden zu wollen, ist aus verfassungs‑ und bürgerrechtlicher Sicht zwar außerordentlich zu begrüßen, logisch aber nicht nachzuvollziehen. Da werden also Gesetze verabschiedet, um sie dann nicht anzuwenden. Man stelle sich vor, die Regierung verabschiedet ein Gesetz zur Anhebung des Spitzensteuersatzes, beschließt dann aber anschließend, dieses Gesetz nicht anzuwenden. Die Bananenrepublik lässt grüßen! Und was das BKA auf der Grundlage diese (Sperr‑)Gesetzes dennoch so treibt, weiß niemand, da die Sperrlisten ja geheim und der Kontrolle durch die Justiz entzogen sind. Da ist doch was faul im Staate! Aber die Regierung kann sich ja zu ihren Äußerungen bekennen, indem sie dem eingebrachten Gesetzentwurf der Linken (1. Lesung am 25.02.2010 im Bundestag) zustimmt, welcher das Gesetz zur Sperrung von Internetseiten aufhebt und gleichzeitig die übrige bestehende Gesetzeslage so „updatet“ damit eine Zensur nicht stattfindet. Es wird sich zeigen, ob diese Regierung verfassungstreu und bürgerrechtsbejahend ist. Ich persönlich habe da allerdings meine berechtigten Zweifel.
Erstes Bild von georg.bretschneider@flickr
Zweites Bild von sparta644@flickr
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