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Regelung zu Härtefällen verkommt zur Demonstration schwarz-gelber Ignoranz

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In seinem Urteil vom 9. Februar 2010 zu den Hartz-IV-Regelsätzen verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber sowie die JobCenter mit sofortiger Wirkung sicherzustellen, dass es im Härtefall auch Leistungen über den Regelsatz hinaus gibt, damit auch im Härtefall das Grundrecht auf soziokulturelle Existenzsicherung gewährleistet ist. Ein Härtefall meint einen besonderen, atypischen Bedarf, der nicht nur einmal anfällt.

Ende April nun verabschiedete der Bundestag einen Gesetzestext, der die Maßgaben des Verfassungsgerichtes zu den Härtefällen umsetzen sollte. Doch die konkrete Formulierung wird für Betroffene kaum hilfreich sein. So enthält das Gesetz eine Formulierung, wonach ein Härtefall nur dann vorliegt, wenn der Bedarf nicht durch Einsparungsmöglichkeiten beim Hartz-IV-Regelsatz gedeckt werden kann. Hier stellt sich doch sofort die Frage, wo bitte schön gibt es für Menschen, die von Hartz Ⅳ leben müssen, Einsparpotential. In der Regel ist es schon ohne einen besonderen Härtefall nur schwer möglich mit Hartz Ⅳ über den Monat zu kommen, ohne sich zu verschulden.

Auch die juristischen Sachverständigen haben in der Anhörung an der Formulierung zu den Einsparungsmöglichkeiten kein gutes Haar gelassen. „Überflüssig und irreführend“ ‑ das waren die Aussagen von Klaus Lauterbach vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt dazu. Generell muss man sagen, dass die Stellungnahmen zur Anhörung und die Wortmeldungen der Sozialverbände voller Kritik an jenem Vorschlag waren. Doch die Regierungsmehrheit im Bundestag verweigerte sich trotzig jedem Verbesserungsvorschlag. Und so verkam die Debatte um die Härtefallregelung zu einer Demonstration von schwarz-gelber Ignoranz.

Die Linksfraktion hingegen griff die Anregung der Sachverständigen und Sozialverbände auf und brachte einen entsprechenden Änderungsantrag ein, der von der schwarz-gelben Mehrheit jedoch angelehnt wurde.

Das einzige Argument, welches CDU und FDP im Bundestag für ihre Gesetzesformulierung lieferten, bestand in der Behauptung, sie brächte Rechtssicherheit für die Betroffenen. Schön wäre es. Bei der Anhörung des Ausschusses jedoch gab es keinen Sachverständigen, der dies bestätigen konnte. Das Freundlichste, was in diesem Zusammenhang zu hören war, kam vom Direktor des Sozialgerichtes in Potsdam, Graf Pfeil: „Der Gesetzentwurf verhält sich in gewisser Weise neutral: Er schafft weder Klarheit noch Unklarheit.“

Die vorliegende Formulierung schafft also kein Mehr an Rechtssicherheit für Hartz-IV-Betroffene. Insofern kann man den Betroffenen nur empfehlen, im Zweifelsfall einen Antrag zu stellen. Denn nach Aussage aller Sachverständigen ist der Einzelfall entscheidend.

Katja Kipping

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