Sachsens Linke

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Bankenabgabe oder Finanztransaktionsteuer?

Dr. Axel Toost zur unnötigen Wahl zwischen zwei nötigen Instrumenten

Europäer für eine Reform des Finanzmarkts, Author Matthias Groote CC-License

Die Diskussion um die Finanztransaktionsteuer hat mit dem Vorschlag von US-Präsident Obama einer sogenannten „Verantwortungsabgabe“ für große Banken eine bemerkenswerte Wendung genommen. Nicht wenige sehen in der Bankenabgabe ein gezieltes Ablenkungsmanöver, um die Finanztransaktionsteuer zu hintertreiben.

Auch wenn man dieser Einschätzung folgt, so ändert dies freilich nichts an der Frage, welches von beiden Instrumenten sinnvoll ist. Und die Antwort darauf ist klar: beide! Nimmt man die Grundelemente von Bankenabgabe und Finanztransaktionsteuer, kann man sogar schnell zu der Einschätzung gelangen, dass sich die beiden geradezu hervorragend ergänzen.

Eine Bankenabgabe hat ihre Berechtigung darin, dass sie als zweckgebundene Einnahme (darin liegt die Natur einer Abgabe im Gegensatz zu einer Steuer) dazu dienen muss, wenigstens Teile der Kosten zu decken, die den öffentlichen Haushalten durch die globale Finanz‑ und Wirtschaftskrise entstanden sind. In Deutschland könnte man diese Kosten als Summe der Steuerausfälle, der Ausgaben für die Bankenrettung und der Kosten von Stabilisierungsmaßnahmen wie Konjunkturpaketen und Kurzarbeitergeld auf mindestens 100 Mrd. Euro beziffern. Allein für 2009 muss der Bankenrettungsfonds SoFFin Verluste von bis zu vier Milliarden Euro verbuchen. Was liegt da näher, als sich mindestens die Kosten der Bankenrettung bis zum Ende der Laufzeit des SoFFin im Laufe der nächsten zwei Jahrzehnte bis 2030 wieder zurückzuholen? Und zwar bei genau denen, die von vielen als Hauptverursacher der Krise ausgemacht werden, nämlich den Banken. Sicherlich ist es dann zu einfach, die Bankenabgabe allein an der Bilanzsumme einer Bank festzumachen. Vielmehr sollte die Abgabe danach bemessen werden, wie stark eine Bank in besonders risikoreiche Geschäfte verstrickt war und ist. Damit würde im Übrigen auch überproportional bei den Banken abgeschöpft, die mit dem Wiederanziehen z.B. der Aktienmärkte erneut große Gewinne im Investment-Banking machen.

Unstrittig ist, dass Verursacher der Krise einen möglichst hohen Teil der Krisenzeche zahlen sollen. In diesem Sinne spricht alles für eine Bankenabgabe.

Nun zur Finanztransaktionsteuer. Als Verbindung der langjährigen Börsenumsatzsteuer und der langjährig geforderten Tobin-Steuer war sie nie zum Stopfen von Haushaltslöchern nach Finanzkrisen konzipiert. Nur wenn eine Bankenabgabe die Banken an den Kosten der Krise beteiligt, kann die Finanztransaktionsteuer die Aufgaben übernehmen, die der Tobin-Steuer und der Börsenumsatzsteuer ursprünglich zugedacht waren. Die Tobin-Steuer soll(te) „Sand ins Getriebe streuen“, den Devisenmarkt entschleunigen, damit Volatilität reduzieren, Spekulation bremsen und Einnahmen vor allem bei den Akteuren abschöpfen, die offensichtlich genug Geld für internationale Kapitalmarktgeschäfte haben. Die Börsenumsatzsteuer sollte schon immer und vor allem Steuereinnahmen generieren. Bei beiden Steuern ging es nicht um eine verursacherorientierte Finanzierung von bereits angefallenen Kosten, sondern um einen Einstieg in die Entwaffnung der Finanzmärkte und die verteilungsgerechte Erhöhung von Steuereinnahmen, gerade mit dem Ziel der Finanzierung von Entwicklung, Umwelt‑ und Klimaschutz.

Mit genau diesem Ziel haben sich im Dezember letzten Jahres im Bündnis „Steuer gegen Armut“ über 50 Organisationen und über 66.000 Bürgerinnen und Bürger einem offenen Brief an die Bundesregierung und einer Petition an den Bundestag angeschlossenen. Es ist insofern sehr unglücklich, wenn als Begründung der Finanztransaktionsteuer immer wieder vornehmlich die Notwendigkeit der Finanzierung der Krisenkosten genannt wird, wie es z.B. die SPD in ihrer Bundestagsinitiative für die Finanztransaktionsteuer tut. Aus der Finanztransaktionsteuer kann nur dann eine „Steuer gegen Armut“ werden, wenn ihre Einnahmen nicht schon zur Tilgung der Schulden des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) verplant sind.

Das Aufkommen der Finanztransaktionsteuer wird auch nicht ausschließlich oder vorrangig von den Banken bezahlt werden. Nur im Rahmen ihres Eigenhandels, den es ohnehin einzuschränken gilt, werden die Banken die Transaktionsteuer zahlen müssen. Die Masse des Aufkommens kommt von privaten und gewerblichen institutionellen Spekulanten, deren kurzfristige Aktivitäten an Attraktivität verlieren sollen.

Summa Summarum: In einer Welt vernünftiger Politikinstrumente sind Bankenabgabe und Finanztransaktionsteuer – gemessen an ihren unterschiedlichen Zwecken – gleichermaßen plausibel und zielführend – und beide notwendig.

Dr. Axel Toost, MdB ist finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE

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Schubert


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2 Kommentare ↓

#1 annabolika on 06.08.10 at 21:23

Alle Steuern Herr Dr. Toost bezahlt letzten Endes der Bankkunde. Das sollten Sie doch wissen. Was soll dann das Gefasel von der Steuer gegen die Armut?
Steuern verteuern!
Wir bezahlen die Steuer und die Wirtschaft, auch die kleinen Handwerksbetriebe, nicht die Banken. Die geben diese Steuer weiter. An uns.
Oh tut das weh!
anna

#2 Die Woche bei Twitter | linke sach(s)en on 06.13.10 at 15:54

[...] Artikel bei sachsens-linke.de: Bankenabgabe oder Finanztransaktionsteuer? http://www.linke-bildung-kultur.de/?p=2140 [...]

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