Schutz der Bürger oder Schutz vor den Bürgern?
Cornelia Ernst zur Überwachung des urbanen Raumes
Gehen Sie auf Demos, die dem politischen Aktivismus zugeordnet werden können? Haben sie nervöse Bewegungsmuster oder hängen sie manchmal nachts im Park herum? Solch „atypisches Verhalten“ könnte für Sie in Zukunft problematisch werden.
2003 entschied die EU-Kommission im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms über die Einrichtung eines eigenen Budgetpostens für Sicherheitsforschung. Ziel ist die Entwicklung eines neuen „interoperablen“ europäischen Überwachungssystems, das für zivile, polizeiliche, sicherheits‑ wie auch verteidigungsbezogene Zwecke eingesetzt werden soll. Eine der Arbeitsgruppen beschäftigt sich mit der „Sicherheit der Bürger“. Bei genauerer Betrachtung drängt sich jedoch der Verdacht auf, es handele sich dabei eher um den Schutz vorm Bürger. So wurde u.a. untersucht, wie der „Radikalisierung von Gruppen in der Bevölkerung“ begegnet werden kann. Das Bedrohungsszenario scheint bereits klar definiert: „In bestimmten Gruppen der Bevölkerung, die über bestimmte Charakteristika verfügen (z.B. Religion, Studenten, Armut) kann sich eine Stimmung von Entfremdung und Ausgrenzung breit machen [...], die zu einer sich verschlimmernden Unzufriedenheit in organisierten Gruppen und Netzwerken führen [...] am Ende sind gewalttätige Handlungen möglich.“[1] Die Lösung darauf lautet: Erstens, die Bevölkerung über die „Grenzen des politischen Aktivismus“ aufzuklären. Zweitens, die „Automatische Aufspürung abnormalen Verhaltens und von Bedrohungen in bevölkerten Räumen“ (ADABTS).
Wie solch automatisches Aufspüren sich konkret gestaltet, beschreibt z.B. das Forschungsprojekt INDECT (Intelligentes System zur Überwachung des urbanen Raumes). Computergestützte Programme sollen auf Videoüberwachungsbildern automatisch „abnormales Verhalten“ erkennen und melden. Eins der Szenarien sieht gar die Überwachung von Städten durch vernetzte unbemannte Flugobjekte vor, deren Daten direkt in bestehende, online abrufbare Datenbanken (Gesichtserkennung, Videoaufnahmen etc.) eingespeist und an die nächste Polizeistation übermittelt werden. Was genau nun als „abnormales Verhalten“ eingestuft wird, hängt von den unterschiedlichen Bedrohungsmodellen ab, mit denen das Programm gefüttert wird. Das beobachtete Verhalten muss dabei nicht notwendigerweise illegal sein, um als relevant eingestuft zu werden. Aus „Herumlungern“ im Park tagsüber wird so ab einer bestimmten Tageszeit ein „verdächtiges Verhalten“, welche „proaktiv erfasst“ wird. Wenn sie also demnächst romantisch auf einer Parkbank sitzen und schmusen, wundern sie sich nicht über plötzliche Polizeigesellschaft. Denn bei INDECT gilt: Bei „abweichendem Verhalten“ soll eingegriffen werden, bevor oder während eine Straftat stattfindet – ein Deliktorakel sozusagen.
Dieses Projekt ist der Alptraum jeder Bürgerrechtsbewegung! Es ist ein wahrer „Orwellscher Plan“, verbindet er doch einzelne Daten bereits installierter Systeme wie Videokameras, Vorratsdatenspeicherung, Handyortung, Gesichtserkennung oder Onlineprofile. Grundrechte wie die Unschuldsvermutung oder das Recht auf die Achtung des Privat‑ und Familienlebens scheinen keinerlei Bedeutung mehr zu haben. Die gezielte und verdachtsabhängige Analyse von Personen wird durch das vollständige und automatisierte Scannen der gesamten Bevölkerung ersetzt.
Die Kommission ersucht jährlich um Billigung der einzelnen Projekte durch das Europäische Parlament (EP) und um Entlastung für die jeweils ausgegebenen Haushaltsmittel. Hier wird die Fraktion der GUE/NGL im EP Widerspruch einlegen. Darüber hinaus ist ein Zwischenbericht für dieses Jahr vorgesehen, den meine Fraktion kritisch unter die Lupe nehmen wird. Schließlich verweise ich kritische Bürgerinnen und Bürger auf die entsprechenden Behörden in Deutschland, da jegliche Entscheidung über die Nutzung der Forschungsergebnisse bei den Mitgliedsstaaten liegt.
[1] ERSIF 2009 : 49, Final Report, Dezember 2009, www.ersif.eu/documents/ersif_final_report.pdf.
Bild : CC Lizenz gureu @ flickr.com
Schutz der Bürger oder Schutz vor den Bürgern?
Cornelia Ernst
Gehen Sie auf Demos, die dem politischen Aktivismus zugeordnet werden können? Haben sie nervöse Bewegungsmuster oder hängen sie manchmal nachts im Park herum? Solch „atypisches Verhalten“ könnte für Sie in Zukunft problematisch werden.
2003 entschied die EU-Kommission im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms über die Einrichtung eines eigenen Budgetpostens für Sicherheitsforschung. Ziel ist die Entwicklung eines neuen „interoperablen“ europäischen Überwachungssystems, das für zivile, polizeiliche, sicherheits‑ wie auch verteidigungsbezogene Zwecke eingesetzt werden soll. Eine der Arbeitsgruppen beschäftigt sich mit der „Sicherheit der Bürger“. Bei genauerer Betrachtung drängt sich jedoch der Verdacht auf, es handele sich dabei eher um den Schutz vorm Bürger. So wurde u.a. untersucht, wie der „Radikalisierung von Gruppen in der Bevölkerung“ begegnet werden kann. Das Bedrohungsszenario scheint bereits klar definiert: „In bestimmten Gruppen der Bevölkerung, die über bestimmte Charakteristika verfügen (z.B. Religion, Studenten, Armut) kann sich eine Stimmung von Entfremdung und Ausgrenzung breit machen [...], die zu einer sich verschlimmernden Unzufriedenheit in organisierten Gruppen und Netzwerken führen [...] am Ende sind gewalttätige Handlungen möglich.“[1] Die Lösung darauf lautet: Erstens, die Bevölkerung über die „Grenzen des politischen Aktivismus“ aufzuklären. Zweitens, die „Automatische Aufspürung abnormalen Verhaltens und von Bedrohungen in bevölkerten Räumen“ (ADABTS).
Wie solch automatisches Aufspüren sich konkret gestaltet, beschreibt z.B. das Forschungsprojekt INDECT (Intelligentes System zur Überwachung des urbanen Raumes). Computergestützte Programme sollen auf Videoüberwachungsbildern automatisch „abnormales Verhalten“ erkennen und melden. Eins der Szenarien sieht gar die Überwachung von Städten durch vernetzte unbemannte Flugobjekte vor, deren Daten direkt in bestehende, online abrufbare Datenbanken (Gesichtserkennung, Videoaufnahmen etc.) eingespeist und an die nächste Polizeistation übermittelt werden. Was genau nun als „abnormales Verhalten“ eingestuft wird, hängt von den unterschiedlichen Bedrohungsmodellen ab, mit denen das Programm gefüttert wird. Das beobachtete Verhalten muss dabei nicht notwendigerweise illegal sein, um als relevant eingestuft zu werden. Aus „Herumlungern“ im Park tagsüber wird so ab einer bestimmten Tageszeit ein „verdächtiges Verhalten“, welche „proaktiv erfasst“ wird. Wenn sie also demnächst romantisch auf einer Parkbank sitzen und schmusen, wundern sie sich nicht über plötzliche Polizeigesellschaft. Denn bei INDECT gilt: Bei „abweichendem Verhalten“ soll eingegriffen werden, bevor oder während eine Straftat stattfindet – ein Deliktorakel sozusagen.
Dieses Projekt ist der Alptraum jeder Bürgerrechtsbewegung! Es ist ein wahrer „Orwellscher Plan“, verbindet er doch einzelne Daten bereits installierter Systeme wie Videokameras, Vorratsdatenspeicherung, Handyortung, Gesichtserkennung oder Onlineprofile. Grundrechte wie die Unschuldsvermutung oder das Recht auf die Achtung des Privat‑ und Familienlebens scheinen keinerlei Bedeutung mehr zu haben. Die gezielte und verdachtsabhängige Analyse von Personen wird durch das vollständige und automatisierte Scannen der gesamten Bevölkerung ersetzt.
Die Kommission ersucht jährlich um Billigung der einzelnen Projekte durch das Europäische Parlament (EP) und um Entlastung für die jeweils ausgegebenen Haushaltsmittel. Hier wird die Fraktion der GUE/NGL im EP Widerspruch einlegen. Darüber hinaus ist ein Zwischenbericht für dieses Jahr vorgesehen, den meine Fraktion kritisch unter die Lupe nehmen wird. Schließlich verweise ich kritische Bürgerinnen und Bürger auf die entsprechenden Behörden in Deutschland, da jegliche Entscheidung über die Nutzung der Forschungsergebnisse bei den Mitgliedsstaaten liegt.
[1] ERSIF 2009 : 49, Final Report, Dezember 2009, www.ersif.eu/documents/ersif_final_report.pdf.
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2 Kommentare ↓
[...] Artikel bei sachsens-linke.de: Schutz der Bürger oder Schutz vor den Bürgern? http://www.linke-bildung-kultur.de/?p=2178 #linke [...]
Das in Sachsen und der BRD durch Berufspolitiker offenbarte Politikverständnis kann Menschen, die unter “Because we are too many” fallen, also täglich gezeigt bekommen, dass sie überflüssig sind, auf lange Sicht richtig aggressiv machen. Es kommt niemand mit der Gewissheit, später einmal auf Brauchbarkeit, Nutzen oder Unbrauchbarkeit abgeklopft zu werden, auf die Welt. Wer schließlich überdeutlich durch eine Aneinanderreihung von Misserfolgen darauf gebracht wird, dass er/sie zu den Unbrauchbaren zählt, ist nicht unbedingt gut drauf, oder?
Wo zeigen Politiker der LINKEN in ihrer täglichen Parteiarbeit und gegenüber engagierten Menschen dazu eine Haltung: Wollen wir das eigentlich, dass Leute nicht gebraucht werden? Sind wir insgeheim vielleicht sogar froh, dass wir so gesehen auf der Sonnenseite in unserer Wohlfühl-Kleingruppe gut leben? Was trennt uns von dieser Schattenseite? Ein Unfall? Eine chronische Krankheit?
Und dann diese Unfähigkeit berechtigte Kritik anzunehmen, diese Selbstbeweihräucherungen. In Sachsen gibt es jetzt ein Jubiläum: 5 Jahre WASG, 3 Jahre Die Linke, als nichtöffentliche(!) Feierstunde am 27.8. in Hellerau, kommt bitte alle zahlreich!
PS:
– dies will aber niemand wirklich warhaben, dass wir Leute mit mangelhafter Ausbildung und Sprachkompetenz nicht mehr gebrauchen können. Auch nicht in der LINKEN.
Früher gabs für geringqualifizierte Personen noch reichlich Jobs am Fließband, Lager und am Bau. Aber Automatisierung, just in time Lieferung und Professionalisierung am Bau haben diese Leute schlichtweg überflüssig gemacht
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