Sachsens Linke

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Leben ohne Arbeit – Gnade oder Grundrecht?

Eine Diskussion zum bedingungslosen Grundeinkommen für Leute, die Lust haben auf ein gemeinsames Frühstück (10:00 Uhr), Erfahrungsaustausch und einen Vortrag (11:15 Uhr) von Katja Kipping, Mitglied des Deutschen Bundestages, Sprecherin für Sozialpolitik findet am Mittwoch, den 14. Mai, von 10 : 00 – 13 : 00 im Haus der Kirche/Dreikönigskirche, Hauptstraße 23, in 01097 Dresden (Karte) statt.

Arbeit Macht Frei
„Arbeit Macht Frei“
Bild: smudie, Some rights reserved
„I’m making no political judgement with this photo, although Ⅰ must confess to not being a big fan of the new president we just elected here in France. He really did use that expression as a recurring slogan in his campaign, as Wikipedia confirms: en.wikipedia.org/wiki/Arbeit_macht_frei

Die Leitung haben Rosemarie Krug und Lori Reißmann, Dresden.

Kosten: 1,60 € (pro Person und Frühstück)

Rückfragen:
Haus der Kirche/Dreikönigskirche
Hauptstraße 23, 01097 Dresden
Tel.: 0351⁄8124111, Fax: 0351⁄8124122
e-mail: bildung[ÄT]hdk-dkk.de

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3 Kommentare ↓

#1 Hans-Dieter Wege on 05.10.08 at 16:09

Das Bedingungslose Grundeinkommen!

Ein Grundeinkommen, das Bedingungslose, das muss her,
dann hätten es die Menschen ganz bestimmt nicht mehr so schwer!
Für Viele wird die bezahlte Arbeit ganz schnell zum Fanatismus,
wer keine hat, der landet in Hartz IV, fast in einem Sozialrassismus!

Wer keine Arbeit findet, hat deshalb noch lange nicht das Recht auf Faulheit,
befindet überwiegend noch immer die „fleißigere“ Allgemeinheit.
Und eines darf man auch ja nicht vergessen,
nur wer arbeitet, der darf ja schließlich auch was essen!

Doch viele Menschen wurden einfach von der Arbeit abgekoppelt,
doch für die Arbeitnehmer die noch Arbeit haben, der Lohn wird trotzdem nicht verdoppelt.
Bestens kommt man über die Runden, macht man unbezahlte Überstunden.
Doch ist die Moral von dem Gedicht? „Ohne viel Erwerbsarbeit geht es nicht?“

Für mich steht eigentlich außer frage, nicht erwerbstätig zu sein ist keine Gnade,
sondern muss beschäftigen die Soziale Frage!
Denn 23 Millionen schon, arbeiten in diesem Land auch ohne Lohn und Ehrenhalber, doch darf man einfach nicht vergessen,
auch diese Menschen müssen essen!

Und d`rum ist die Moral von dem Gedicht:
„Ohne Bedingungsloses Grundeinkommen geht es nicht!“

#2 Hans-Dieter Wege on 05.19.08 at 18:16

Liebe Leser!

Meine oben aufgeführten Zeilen in Form eines Gedichtes, möchte ich mit nachfolgendem
Beitrag untermauern.
Meiner Meinung nach kann es nicht allein der Mindestlohn sein, der die Alleinlebenden und die Familien aus der Armut herausholt.
Aus meinem nachfolgenden Beitrag wird in meinen Augen ziemlich eindeutig ersichtlich, dass das Bedingungslose Grundeinkommen zwingend notwendig wird!

“Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach?”

Zur Zeit läuft in Deutschland die Diskussion um den Armutsbericht der Bundesregierung.

Da behauptet doch der Bundesarbeitsminister Olaf Scholz doch glatt, 1 Drittel der 2005 von Armut betroffenen Menschen, würde es heute besser gehen als früher.Dass sich seit der Einführung von Hartz Ⅳ zum 1.1.2005 sich die Zahl der Sozialhilfebezieher im Prinzip versiebenfacht hat und auf über 7 Millionen Menschen stieg, davon liest man kein Wort.

Man kann dann allerdings davon lesen, das die “Große Koalition” einen Kindergeldzuschlag erweitern will, damit ungefähr 500.000 Kinder davon profitieren können, während aber die reale Kinderarmut in Deutschland n o ⅽ h 2,7 Millionen Kinder betrifft.

Und was soll der Kinderzuschlag für die Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes bewirken, die trotz Vollzeitarbeit und den damit sowieso schon zu zahlendem Familienzuschlag trotzdem noch in Hartz Ⅳ fallen?

Laut Olaf Scholz würde der Mindestlohn Abhilfe schaffen. Und das könnte meiner Meinung nach auch wohl richtig sein. Doch auch dabei kommt es doch auf die Höhe an. Von den derzeitigen Mindestlohnvorstellungen der Gewerkschaften können höchstens Alleinlebende profitieren. Aber selbst diese, berücksichtigt man die Freibeträge nach dem SGBII zum Verdienst und ein erforderliches Lohnabstandsgebot von 15 % von Arbeitnehmern zu Sozialhilfeempfängern, würden mit den derzeitigen Mindestlohnforderungen, beispielsweise von Verdi, nicht aus dem SGB II-Bezug nach Hartz Ⅳ herausfallen.

Ich habe aus diesen Gründen die nachfolgende Mail an den Bundesvorstand von Verdi gesandt:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Würde man sich seitens der Gewerkschaft Verdi an realistischen Forderungen zum Mindestlohn orientieren, zum Beispiel unter Einbeziehung der Freibeträge für Erwerbstätigkeit eines Hartz IV-Betroffenen und unter Einbeziehung eines Lohnabstandsgebotes von 15 %, so müsste ein lediger Arbeitnehmer in Niedersachsen (Deutschland) einen Nettoverdienst von 1141 Euro im Monat verdienen, damit sich Arbeit überhaupt wieder lohnt.
Somit müsste schon der Nettostundenlohn im Minimum 7 Euro betragen, natürlich in Vollzeit.

Die Mindestlohnforderungen von Verdi gehen somit insgesamt an der erforderlichen Realität vorbei und man muss diese Forderungen ablehnen.

Auch besteht in meinen Augen die Gefahr, dass durch diese unzureichenden Forderungen, sich die Lage von Hartz IV-Betroffenen noch weiter verschärft, da sich hierdurch notwendige Regelsatzerhöhungen nicht durchsetzen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Dieter Wege

Berechnet nach einem Bruttostundenlohn von 7,50 Euro! (Verdi-Mindestlohn)

Berechnung des monatlichen Nettogehalts für das Jahr 2008
Bruttogehalt: 1.224,- Euro
Lohnsteuer: 54,- Euro
Solidaritätszuschlag: 0,- Euro
Krankenversicherung: 97,31 Euro
Pflegeversicherung: 13,46 Euro
Rentenversicherung: 121,79 Euro
Arbeitslosenversicherung: 20,20 Euro
Nettogehalt: 917,24 Euro

Nach meinen Berechnungen liegt somit der Hartz IV-Regelsatz für erwerbstätige Personen, unter Einberechnung der Freibeträge für Erwerbstätigkeit ü b e r den Mindestlohnforderungen der Gewerkschaften.

Somit wäre Hartz Ⅳ im Prinzip der Mindestlohn und die Forderungen der Gewerkschaften in der derzeitigen Höhe erscheinen mir ausschließlich als ALIBI-Forderungen.

Oder geht es doch nur nach der Devise:

“Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach?”

#3 Thomas Pietsch on 05.21.08 at 08:54

Hallo Hans-Dieter Wege,
hier zeigen sich das enorme Potential von Sachkenntnissen der Menschen die nicht mit asozialer Politik sondern direkt mit dem Leben und Überleben befasst sind.
So muss das Recht in einem Rechtstaat ein System darstellen.
Ziehe ich die schon veraltete Kurzkommentierung der ZPO (62.Auflage) heran, muß schon bei Pfändungen von Lohn bei 0 Unterhatspflicht dem Schuldner 939,99 € im Monat zum Leben bleiben. Weil es sonst nicht zum Leben reicht.
Der Nettobetrag nach ZPO liegt über den Mindestlohnforderungen der Gewerkschaften.
Was sollen wir daraus lernen? Schon bei einem Kind müsse der Betrag durch Zuzahlungen auf 1.289,99 € angeglichen werden, was im oben gerechneten Beispiel noch nicht einmal mit der Lohnsteuersenkung auf 0 erreicht werden kann.
Was ist die Moral von der Geschichte Einkommensdumping?
Wer Armut sät wird Armut ernten.
Keine Kinder, keine Konsumenten und Rentenpilze auf Dauer.
Diese Politik von Einkommensdumping reduziert eben die Bevölkerung ganz erheblich und will weiter Exportweltmeister bleiben, weil sich immer mehr (in % der Bevölkerung) immer weniger (Bevölkerung und pers. Ausgaben) leisten können.
Offensichtlich ist Frau Bundeskanzlerin mit dem Regieren unter so vieler Menschen überfordert.
Der oder die Letzte macht das Licht aus?

Lieber einen Spatz an der Seite, als eine Taube in der Regierung?

Viele Grüße

Th.P.

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