CCS: Das Ende der subventionsfreien Braunkohle
Jeffrey H. Michel in Ausgabe 1–2 2010
Im Jahre 2007 wurden in Deutschland 42,3 % aller Kohlendioxidemissionen von der Elektrizitätswirtschaft und weitere 9,9 % im Industriebereich verursacht. Das ist mehr CO2, als beim Verkehr und der Gebäudewirtschaft zusammen. Mit dem Bau von 29 neuen Stein‑ und Braunkohlekraftwerken wird nun die Stromerzeugung schrittweise modernisiert. Doch diese Vorhaben laufen der zukünftigen Klimapolitik zuwider. Denn bis 2050 sollen die Treibhausgasemissionen in Europa um bis zu 80 % gegenüber 1990 reduziert werden, um die Erderwärmung auf 2 Grad zu begrenzen.
Die Abscheidung von Kohlenstoffemissionen bei anschließender Speicherung – im Englischen als Carbon Capture and Storage (CCS) bezeichnet – wird von Vattenfall und RWE zur klimaverträglichen Kohleverstromung propagiert. Das aufwändige Verfahren kann aber erst nach 2030 großtechnisch umgesetzt werden, und zwar ausschließlich bei Neuvorhaben. Denn eine Nachrüstung bestehender Kraftwerke verbietet sich wegen Umbau‑ und Betriebskosten von 100 € pro Tonne CO2-Vermeidung.
Die CCS-Prozesskette mit CO2-Pipelinenetz und geologischer Verpressung verbraucht je nach Auslegung bis zu 50 % mehr Braunkohle und erfordert deshalb ein erhöhtes Tempo beim Bergbau. Die Zerstörung von Landschaft und Siedlungsräumen sowie der Bedarf nach Dampfkesseln, Kühlwasser und Rekultivierungsleistungen nehmen im ähnlichen Umfang zu. Dieser Mehraufwand kann jedoch umgangen werden, wenn der Kraftwerksbetreiber eine ausreichende Menge CO2-Berechtigungen beim EU-Emissionshandel erwirbt. Das derzeitige Preisniveau von 15 Euro/Tonne stellt einen Bruchteil der sonst erforderlichen Vermeidungskosten dar. Selbst bei einer Verknappung der Emissionsrechte blieben CCS-Kraftwerke den erneuerbaren Energien finanztechnisch unterlegen. Öffentliche Beihilfen bieten unter diesem Umstand die einzige gesicherte Wettbewerbschance für die Braunkohle, die aber dadurch ihren Anspruch als subventionsfreier Brennstoff einbüsst. Eine langfristige Haftung für das eingelagerte CO2 kann gleichwohl von den Kraftwerksbesitzern nicht übernommen werden, weil zeitgleich mit der – durch CCS beschleunigten – Erschöpfung aller heimischen Kohlereserven ihre eigene Betriebsauflösung ansteht.
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5.Februar 2010 | Lesen | 1 Kommentar



